Die Leistungen eines Landschaftsarchitekten umfassen von der Beratung über den Entwurf bis hin zur Bauüberwachung das komplette Spektrum eines Projekts. Die verschiedenen Leistungen sind in § 15 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) beschrieben. Das Honorar richtet sich nach den sogenannten 'anrechenbaren Kosten', grob gesagt also nach der Bausumme. Hierfür gibt es eine Honorartafel zu § 17 der HOAI. | xxxx | Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erfolgt als Die Ermittlung der Honorarzone erfolgt anhand § 13 / § 14 der HOAI. |
Detaillierte Informationen zur HOAI unter http://www.hoai.de/
CCB design arbeitet in Kooperation mit den Gartenplanern der Insel Mainau.