Die Leistungen eines Landschaftsarchitekten umfassen von der Beratung über den Entwurf bis hin zur Bauüberwachung das komplette Spektrum eines Projekts.

Die verschiedenen Leistungen sind in § 15 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) beschrieben.

Das Honorar richtet sich nach den sogenannten 'anrechenbaren Kosten', grob gesagt also nach der Bausumme. Hierfür gibt es eine Honorartafel zu § 17 der HOAI.

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Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erfolgt als
   - Kostenschätzung in Leistungsphase (LPh) 2
   - Kostenberechnung (KB) in LPh 3,
     die KB ist Honorargrundlage für LPh 1-4
   - Kostenanschlag (KA) in LPh 7,
     der KA ist Honorargrundlage für LPh 5-7
   - Kostenfeststellung (KF) in LPh 8,
     die KF ist Honorargrundlage für LPh 8+9

Die Ermittlung der Honorarzone erfolgt anhand § 13 / § 14 der HOAI.
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Detaillierte Informationen zur HOAI unter http://www.hoai.de/

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